Persönliches Budget
Seit dem 1. Januar 2008 besteht für alle Menschen mit Behinderungen und für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und die einen Leistungsanspruch gegenüber einem Leistungsträger haben, ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets. Dies gilt unabhängig von ihrem Alter.
Das Persönliche Budget wird auf der Grundlage des festgestellten individuellen Bedarfes
an Unterstützungsleistungen ermittelt.
Es ist zur Finanzierung der Leistungen gedacht, die ein Mensch benötigt um am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und teilzuhaben.
Mit dem ermittelten Geldbetrag entscheiden Menschen selbst, wann sie welche Leistungen zur Teilhabe von wem in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen gibt es beispielsweise bei
Sozialhilfeträgern
Krankenkassen
Pflegekassen
Rentenversicherungsträgern
Unfallversicherungen
Berufsgenossenschaften
Integrationsämtern
Wir bieten im Rahmen des Persönlichen Budgets Unterstützung und Begleitung an
u.a. in den Bereichen
- Unterstützung im Alltag
- Begleitung bei Terminen außer Haus
- Beratung in Krisen- und Problemsituationen
- Unterstützung bei der Herstellung sozialer Kontakte
- Anleitung und Begleitung bei der Freizeitgestaltung
Kontakt:
Eleonore Wittrin-Hegeler
04348/9173-12
eMail: